Der Arbeitskreis Netzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt setzt sich zum Ziel den Schutz der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu optimieren und eine Sensibilisierung dafür zu schaffen, die Gewalt verursachenden Personen stärker in die Verantwortung zu nehmen. CORA lädt zu dem Arbeitskreis ein und moderiert ihn.
Der Verein "Gleichberechtigung und Vernetzung" dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrages "Gleichberechtigung von Männern und Frauen" im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der rechtlichen Bestimmungen auf Ebene der Europäischen Union. In der Tradition der Frauenbewegungen sollen Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation vorangebracht werden. Stärkung und Vernetzung von Frauen und frauenpolitischen Institutionen sind besonderer Auftrag des Vereins.
Eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes verändern den Alltag und das Leben jeder Frau bzw. der jungen Familie und bringen zahlreiche Umstellungen und neue Belastungen mit sich.
Für diese neue Lebensphase gibt es darum eine Reihe von gesetzlichen Hilfen. Reichen diese Hilfen im Einzelfall nicht aus, kann eine finanzielle Unterstützung als ergänzende Leistung bei der Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien" für die Anschaffung der Babyerstausstattung beantragt werden. Diese Mittel werden aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bereitgestellt.
Außerdem kann unverschuldet in Not geratenen Familien und Alleinerziehenden geholfen werden, denn durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit oder Unfall, aber auch durch Arbeitslosigkeit und Trennung der Ehe- oder Lebenspartner kann das Leben von Familien sehr belastet sein. Damit häufig verbundene finanzielle Probleme ermöglichen es oftmals den Familien nicht mehr, die normalen Dinge des täglichen Lebens selbst zu regeln. Die Mittel der Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien" sind für viele Menschen oft die einzige Möglichkeit, unkompliziert und schnell die notwendige Hilfe zu erhalten. Die Hilfe kann ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung sein.
Voraussetzung für eine Hilfe aus Stiftungsmitteln ist, dass das Monatseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Zudem muss die mögliche Hilfe durch gesetzliche Leistungen (wie Arbeitslosengeld I oder II) geprüft worden sein.
Der Arbeitskreis Gender & Gesundheit MV ist der Zusammenschluss des „Gemeinsamen Arbeitskreises Frauengesundheit MV“ und der „Landesarbeitsgemeinschaft Männergesundheit MV“ im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Struktur soll die fachspezifische Arbeit beider Teile verstetigt und gebündelt werden.
Ziel des Arbeitskreises ist es, eine geschlechtersensible und -differenzierte Betrachtungsweise von Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung im Gesundheitswesen voranzubringen.
Mitglieder des Arbeitskreises bringen sich in gesellschaftliche Debatten ein, sensibilisieren für das Thema der geschlechtsspezifischen Gesundheit, eröffnen Kommunikationsräume und beeinflussen Entscheidungsfindungsprozesse, die mittelbar und unmittelbar die Frauen- und Männergesundheit berühren.
Seit 1993 engagiert sich der Landesfrauenrat M-V für ein geschlechtergerechtes Mecklenburg-Vorpommern. Wir vertreten Frauen- und Gleichstellungsinteressen in Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik und wirken so darauf hin, dass diese Eingang in politische Entscheidungsprozesse finden. Durch das vielseitige Fachwissen aus unseren Mitgliedsverbänden leisten wir Lobbyarbeit für eine Vielzahl gleichstellungsrelevanter Themen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist Mitglied der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Seit 1990 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mit der Verbraucherzentrale MV e.V. einen institutionalisierten Verbraucherschutz.
An ihren Standorten in Schwerin, Wismar, Rostock, Güstrow, Neubrandenburg und Stralsund berät die Verbraucherzentrale persönlich oder online zu Themen wie Geld und Versicherungen, Digitales, Lebensmittel, Umwelt, Energie, Reisen, Verträge, Gesundheit und Pflege.
Die Verbraucherzentrale bietet auch Gruppenberatungen, Workshops und Vorträge sowie Rechtsvertretung an. Einige Beratungsangebote sind kostenfrei.
2) Der Landesrundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme ( § 3 Abs. 3 ; §§ 5 , 7 bis 9 ) und berät im Rahmen der Aufgaben, die dem Landesfunkhaus zur Wahrnehmung in eigener Verantwortung nach diesem Staatsvertrag zugewiesen sind, den Landesfunkhausdirektor oder die Landesfunkhausdirektorin in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Er kann nach erfolgter Ausstrahlung feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen und den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Eine Kontrolle einzelner Sendungen durch den Landesrundfunkrat vor ihrer Ausstrahlung ist nicht zulässig; § 9 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrage s bleibt unberührt.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt bereits seit Beginn der Förderperiode 2000 - 2006 eine Regionalisierung der maßgeblich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gestützten Arbeitsförderung des Landes. Diese Regionalisierung wird auf Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2014 - 2020 fortgesetzt.
Vier partnerschaftlich zusammengesetzte Regionalbeiräte in den Teilregionen Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern gestalten wesentliche Teile der Arbeitsmarktförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit.
Die BAG setzt sich für eine konsistente Gleichstellungspolitik ein, die helfen soll, einengende Geschlechterrollen zu überwinden.
Wir wünschen uns eine Strategie, die nicht „für alle das Gleiche, sondern für jede und jeden das Richtige“ in den Mittelpunkt stellt.
Dazu greifen wir regelmäßig aktuelle gleichstellungspolitisch relevante Themen auf.
Elke Quandt (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wolgast)
Sprecherin der BAG und Ansprechpartnerin für die LAG Mecklenburg-Vorpommern