Versprochen – gehalten: Elternentlastung bei Beiträgen für Kita und Kindertagespflege kommen zum Januar 2018

 

Mit der Verabschiedung des Landesdoppelhaushaltes 2018/19 und des Haushaltsbegleitgesetzes hat der Landtag die letzten ausstehenden Beschlüsse gefasst. Ab Januar 2018 werden die Elternbeiträge für die Krippe und den Kindergarten mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres über einen direkten Zuschuss des Landes um bis zu 50 Euro pro Monat zusätzlich reduziert. Das gilt auch für Eltern, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden. 

 

 

 

„Das bedeutet nach 2012 eine weitere Beitragsentlastung von bis zu 600 Euro pro Jahr“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Die Landesregierung hält Wort und setzt damit eines ihrer wichtigsten politischen Vorhaben in die Tat um. Wir wollen Familien im Land unterstützen und sie von Kosten entlasten“, so Drese.

 

 

 

Für die Eltern ist die Beitragsentlastung nach Angaben von Ministerin Drese völlig unbürokratisch. „Sie müssen keinen Antrag stellen, sondern erhalten automatisch einfach eine Abrechnung mit den durch das Land reduzierten Elternbeiträgen“, verdeutlichte Drese. Wenn es im Einzelfall zu einer verzögerten Berücksichtigung des Entlastungsbeitrages kommen sollte, erfolge selbstverständlich eine rückwirkende Verrechnung.

 

 

 

Drese kündigte als weiteren Schritt zur Elternentlastung die Einführung der Geschwisterkindregelung im Januar 2019 an. Für das zweite Kind in der Kindertagesförderung werde dann der Elternbeitrag halbiert, für das dritte Kind und alle weiteren Kinder bestehe Elternbeitragsfreiheit. Ziel der Landesregierung sei die für Eltern kostenfreie Kindertagesbetreuung. Drese: „Daran arbeiten wir. Dafür brauchen wir aber auch die finanzielle Unterstützung der nächsten Bundesregierung.“

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexander Kujat

 

 

 

Alexander Kujat

 

Pressesprecher

 

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung