Heute, am 25. Oktober, unterzeichnete der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Roland Methling, gemeinsam mit dem Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft, Dr. Wolfgang Nitzsche, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“. Gleichstellungsministerin Stefanie Drese befürwortete diesen Schritt.
„Rostock ist die erste Kommune in Mecklenburg-Vorpommern, die sich für die EU-Charta ausspricht. Damit nimmt sie eine Vorreiterstellung in unserem Land in Bezug auf die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir trotz der Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik der letzten Jahre, weiter daran arbeiten müssen, dass Frauen und Mädchen die gleichen Chancen erhalten. Das umfasst z.B. einen stärkeren Fokus auf Frauen in Führungspositionen ebenso wie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege“, erklärte Ministerin Drese anlässlich der EU-Charta-Unterzeichnung.
Die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ wurde 2005/2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zusammen mit 25 Partnerorganisationen erarbeitet. Lokal- und Regionalregierungen bekennen sich damit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern und erklären, die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen umzusetzen.
Hintergrund:
Die Unterzeichnenden der EU-Charta erkennen folgende Punkte als Grundsätze ihres Handelns an:
1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
2. Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen angesprochen werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren.
3. Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich.
6. Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Neufert
Pressereferentin
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
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