Drese: Deutlich höhere Urlaubszuschüsse des Landes für einkommensschwache Familien mit Kindern

Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten seit Jahresbeginn deutlich höhere Zuschüsse des Landes, um gemeinsam Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können. Eine entsprechende Richtlinie wurde  von Sozialministerin Stefanie Drese unterzeichnet und tritt  in Kürze in Kraft.   

„Für einen einwöchigen Urlaub erhält eine vierköpfige  Familie nunmehr einen Landeszuschuss von 840 Euro statt bisher 560 Euro“, verdeutlicht Ministerin Drese. Grund  dafür ist die Erhöhung der Zuwendung durch das Sozialministerium von 20 Euro auf 30 Euro je Übernachtung pro Person (bei einer bis sieben Übernachtungen). Die neue Regelung wird bereits seit Jahresbeginn angewandt. Nach Erteilung des Einvernehmens durch den Landesrechnungshof und das Finanzministerium kann nun die Richtlinie mit Veröffentlichung im Amtsblatt auch offiziell  in Kraft treten. Drese: „Wir wollen Familien und  Alleinerziehende mit geringem Einkommen stärker fördern,  um Eltern mit ihren Kindern ein paar schöne gemeinsame  Tage abseits des Alltags zu ermöglichen. Deshalb  unterstützt das Sozialministerium Maßnahmen der  "Familienerholung.“

Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe,  gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen  in Mecklenburg-Vorpommern. „Ich freue mich sehr darüber,  dass dieses Angebot mit einem Bewilligungsstand von  etwa 74.000 Euro schon jetzt sehr gut angenommen wird“,  so Ministerin Drese.

 Die Familienerholungsmaßnahmen dürfen nicht weniger als  fünf und nicht mehr als 14 Übernachtungen umfassen. Die  Angebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung  sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung  für und mit teilnehmenden Familien.   

Schwerin, 26. Mai 2017    Nummer: 101

 

Ministerium für Soziales,

Integration und Gleichstellung

Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 124

19055 Schwerin

 Telefon: 0385 588-9003

 E-Mail: alexander.kujat@sm.mv-regierung.de

 Internet: www.sozial-mv.de

 

V. i. S. d. P.: Alexander Kujat

 

2. Voraussetzungen für Familien:

 

• die Familien haben ihren ersten Wohnsitz in  Mecklenburg-Vorpommern

 

• mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt  angehörendes Kind ist jünger als 18 Jahre

 

Eine Förderung erfolgt, wenn mindestens bei einem der  teilnehmenden Familienmitglieder eine der folgenden

 

Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt wird:

 

• Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

 

• Sozialhilfe

 

• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

• Kinderzuschlag gem., § 6a des

 

Bundeskindergeldgesetzes

 

• Leistungen nach dem

 

Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Höhe der Zuwendungen (pauschal je Übernachtung pro  Person) seit dem 1.1.2017:

 

• Eine bis sieben Übernachtungen: 30,00 Euro

 

• Achte Übernachtung: 26,00 Euro

 

• Neunte Übernachtung: 23,00 Euro

 

• Zehnte Übernachtung: 21,00 Euro

 

• Elfte Übernachtung: 19,00 Euro

 

• Zwölfte Übernachtung: 18,00 Euro

 

• 13. Übernachtung: 16,00 Euro

 

• 14. Übernachtung: 15,00 Euro

 

 

 

Im Rahmen der angebotenen und geförderten Maßnahmen  sind die Familien frei in der Auswahl ihrer Urlaubsorte.

 

Familien melden sich bei den Trägern der  Erholungsmaßnahmen an. Informationen erhalten die  Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die  Familienerholung anbieten, bei den Landesverbänden der  AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim  Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das  Antragsverfahren zuständig.