Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten seit Jahresbeginn deutlich höhere Zuschüsse des Landes, um gemeinsam Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können. Eine entsprechende Richtlinie wurde von Sozialministerin Stefanie Drese unterzeichnet und tritt in Kürze in Kraft.
„Für einen einwöchigen Urlaub erhält eine vierköpfige Familie nunmehr einen Landeszuschuss von 840 Euro statt bisher 560 Euro“, verdeutlicht Ministerin Drese. Grund dafür ist die Erhöhung der Zuwendung durch das Sozialministerium von 20 Euro auf 30 Euro je Übernachtung pro Person (bei einer bis sieben Übernachtungen). Die neue Regelung wird bereits seit Jahresbeginn angewandt. Nach Erteilung des Einvernehmens durch den Landesrechnungshof und das Finanzministerium kann nun die Richtlinie mit Veröffentlichung im Amtsblatt auch offiziell in Kraft treten. Drese: „Wir wollen Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen stärker fördern, um Eltern mit ihren Kindern ein paar schöne gemeinsame Tage abseits des Alltags zu ermöglichen. Deshalb unterstützt das Sozialministerium Maßnahmen der "Familienerholung.“
Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern. „Ich freue mich sehr darüber, dass dieses Angebot mit einem Bewilligungsstand von etwa 74.000 Euro schon jetzt sehr gut angenommen wird“, so Ministerin Drese.
Die Familienerholungsmaßnahmen dürfen nicht weniger als fünf und nicht mehr als 14 Übernachtungen umfassen. Die Angebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien.
Schwerin, 26. Mai 2017 Nummer: 101
Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-9003
E-Mail: alexander.kujat@sm.mv-regierung.de
Internet: www.sozial-mv.de
V. i. S. d. P.: Alexander Kujat
2. Voraussetzungen für Familien:
• die Familien haben ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
• mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind ist jünger als 18 Jahre
Eine Förderung erfolgt, wenn mindestens bei einem der teilnehmenden Familienmitglieder eine der folgenden
Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt wird:
• Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
• Sozialhilfe
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
• Kinderzuschlag gem., § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes
• Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Höhe der Zuwendungen (pauschal je Übernachtung pro Person) seit dem 1.1.2017:
• Eine bis sieben Übernachtungen: 30,00 Euro
• Achte Übernachtung: 26,00 Euro
• Neunte Übernachtung: 23,00 Euro
• Zehnte Übernachtung: 21,00 Euro
• Elfte Übernachtung: 19,00 Euro
• Zwölfte Übernachtung: 18,00 Euro
• 13. Übernachtung: 16,00 Euro
• 14. Übernachtung: 15,00 Euro
Im Rahmen der angebotenen und geförderten Maßnahmen sind die Familien frei in der Auswahl ihrer Urlaubsorte.
Familien melden sich bei den Trägern der Erholungsmaßnahmen an. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei den Landesverbänden der AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.